Aktuelles
10.08.2024 Infostand katzevermisst e.V.
EDEKA Lassotta in 87754 Kammlach
Bilder von unserem Infostand vom 14.07.2024 auf dem Volksfest in 87746 Erkheim
Bilder von unserem Infostand vom 19.12.2023 EDEKA in 87746 Erkheim
Bilder von unserem Infostand vom 11.09.2023 Tierheim Marktoberdorf
Bilder von unserem Infostand vom 09.07.2023 Tierheim Beckstetten
Bilder von unserem Infostand vom 15.07.2022 Fressnapf Kaufbeuren
Bilder von unserem Helferfest vom 26.06.2022 in Mindelheim
Aktuelles
Artikel Deutscher Tierschutzbund e.V.
Verletztes Haustier gefunden
Ein Haustier wurde angefahren
Als Fahrzeugführer ist es Ihre ethische und gesetzliche Verpflichtung, sich um ein angefahrenes Tier zu kümmern und noch vor Ort die Polizei zu rufen.
Auch wenn Sie den Unfall nicht selbst verursacht haben und ein verletztes Tier auf der Straße entdecken, sollten Sie nicht wegschauen, sondern handeln. Ein häufiges Motiv, einem Tier nicht zu helfen, ist die eigene Hilflosigkeit. Der Fahrzeugführer, der ein Tier findet oder selbst ein Tier angefahren hat, weiß nicht, was er tun soll.
Deshalb geben wir Ihnen einige Tipps, wie Sie vorgehen sollten:
- Bewahren Sie Ruhe! Panik hilft dem Tier nicht.
- Sichern Sie die Unfallstelle ab, damit kein anderes Fahrzeug in die Unfallstelle hinein fährt (Warndreieck, Warnblinker, Warnweste).
- Breiten Sie eine Decke aus und legen Sie das Tier vorsichtig darauf.
- Ist das Tier bei Bewusstein, halten Sie es mit einer Hand an der Nackenhaut fest und legen Sie die andere Hand unter das Tier. Mit dem Griff in den Nacken vermeiden Sie Abwehrreaktionen des Tieres.
- Ist das Tier ohne Bewusstsein, greifen Sie mit beiden Hände unter den Körper des Tieres, achten Sie darauf, den Kopf zu stützen und legen Sie das Tier vorsichtig auf die Decke.
Sie können nach dem ABC-Schema vorgehen (bei Hunden und Katzen):- Atemwege frei machen: Lagern Sie die Zunge des Tieres vorsichtig aus dem Maul vor und entfernen Sie ggf. Fremdkörper aus der Maulhöhle.
- Beatmen: Sie können das Tier auch durch eine Mund-zu-Nase-Technik beatmen (8-12 mal pro Minute bei Hund und Katze über ein oder beide Nasenlöcher). Ziehen Sie dazu die Zunge zwischen den Zähnen nach außen und halten Sie die Schnauze geschlossen. Zum eigenen „Schutz“ können Sie auch ein leichtes Tuch darüber halten. Ob die Beatmung erfolgreich war, sehen Sie, wenn sich der Brustkorb hebt und senkt.
- Compression (Kompression/Druck): Schlägt das Herz des Tieres nicht mehr, beginnen Sie sofort mit einer Herzdruckmassage in mit einem Rhythmus von 60-80 Kompressionen pro Minute. Nach jeweils 10-15 Kompressionen können Sie das Tier ein- bis zweimal beatmen. Bei kleineren Hunde und Katzen können Sie den Brustkorb mit einer Hand komprimieren, bei größeren Hunden in Seitenlage auf einem ebenen und stabilen Untergrund.
- Rufen Sie die Polizei: Bitten Sie darum, sofort die Adresse des nächstgelegenen diensthabenden Tierarztes oder einer Tierklinik für Sie herauszusuchen. Tierkliniken sind 24 Stunden am Tag erreichbar.
- Rufen Sie oder die Polizei sofort bei einem Tierarzt oder einer Tierklinik an. Bringen Sie oder evtl. die Polizei das Tier dort vorbei. Die berufliche Ethik verpflichtet den Tierarzt, lebenserhaltende Maßnahmen einzuleiten.
So helfen Sie einem verletzten Wildtier!
Verletztes Wildtier gefunden
Haben Sie den Verdacht, dass ein gefundenes Tier krank oder verletzt ist, sollten Sie das Tier zunächst aus sicherer Entfernung beobachten - es sei denn Sie erkennen, dass akute Gefahr im Verzug ist. Nicht immer braucht ein Tier die Hilfe der Menschen. Nur verwaiste Jungtiere, verletzte oder kranke Tiere sind wirklich hilfsbedürftig.
Sind Sie in die Situation geraten, rasch Hilfe für verwaiste Wildtiere finden zu müssen, empfiehlt es sich, zunächst Kontakt zum örtlichen Tierschutzverein aufzunehmen. Auch wenn dieser selber keine Aufnahmemöglichkeit haben sollte, können die Mitarbeiter doch meist gute Pflegeadressen in der Nähe vermitteln. Darüber hinaus kann auch die örtliche Naturschutzbehörde mit geeigneten Adressen weiterhelfen.
Dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zufolge ist es generell verboten, Tiere der besonders geschützten Arten – dazu zählen beispielsweise Vögel, Igel oder Eichhörnchen - der Natur zu entnehmen. Paragraph 45 (5) BNatSchG zufolge ist es allerdings zulässig, kranke oder verletzte Tiere vorübergehend aufzunehmen um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich wieder in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbständig erhalten können. Im Übrigen sind sie an die zuständige Untere Naturschutzbehörde abzugeben. Handelt es sich um Tiere der streng geschützten Arten, ist die Aufnahme des Tieres unverzüglich der Unteren Naturschutzbehörde zu melden. Informationen zum Schutzstatus stehen auf der Website www.wisia.de.
Nicht nur der Fund einer streng geschützten Wildtierart muss gemeldet werden. Wenn Sie ein verletztes oder verlassenes Wildschwein, einen Fuchs, einen Hasen, ein Reh oder ein anderes dem Jagdrecht unterliegendes Tier finden, müssen Sie die Jagdbehörde oder den zuständigen Jagdpächter verständigen.
Ein Wildtier wurde angefahren
Viele Tiere verunglücken im Straßenverkehr. Während kleine Wildtiere wie Igel oder Kröten meist tot aufgefunden werden, liegen größere Tiere wie Rehe oder Füchse nicht selten verletzt am Straßenrand.
Als Fahrzeugführer ist es Ihre ethische und gesetzliche Verpflichtung, sich um ein angefahrenes Tier zu kümmern und noch vor Ort die Polizei zu rufen.
Auch wenn Sie den Unfall nicht selbst verursacht haben, sollten Sie nicht wegschauen, sondern handeln. Ein häufiges Motiv, einem Tier nicht zu helfen, ist die eigene Hilflosigkeit. Der Fahrzeugführer, der ein Tier findet oder selbst ein Tier angefahren hat, weiß nicht, was er tun soll.
Deshalb geben wir Tipps, wie Sie vorgehen sollten:
- Bewahren Sie Ruhe! Panik hilft dem Tier nicht.
- Sichern Sie die Unfallstelle ab, damit kein anderes Fahrzeug in die Unfallstelle hinein fährt (Warndreieck, Warnblinker, Warnweste).
- Rufen Sie die Polizei an und machen Sie Angaben zur Unfallstelle. Wichtig: Verlassen Sie die Unfallstelle nicht, bis die Rettungskräfte oder der Jagdausübungsberechtigte tatsächlich eingetroffen sind und teilen Sie dies den Rettungskräften bei Ihrem ersten Anruf gleich mit. Damit schließen Sie aus, dass das Tier womöglich stundenlang an der Unfallstelle liegen bleibt. Sollte auch nach einer halben Stunde noch niemand am Unfallort eingetroffen sein, rufen Sie erneut bei den Rettungskräften an. Stellen Sie sicher, dass wirklich jemand in angemessener Zeit an der Unfallstelle eintrifft.
- Bei verletzten Füchsen oder Rehen: Halten Sie Abstand zu den Tieren, bis professionelle Hilfe eintrifft. Verletzte Füchse oder Rehe können sehr wehrhaft und unberechenbar sein und den Finder ggf. gefährden.